Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaik-Freilandanlage Friedersdorf“

Der Stadtrat Großbreitenbach hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freilandanlage Friedersdorf“ vom 07.03.2024 gebilligt und diesen sowie vorliegende Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. 

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Photovoltaik-Freilandanlage Friedersdorf“

wird im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB mit Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB aufgestellt.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freilandanlage Friedersdorf“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 PlanSIG durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet. Diese, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung einschließlich Gutachten und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Informationen, werden in der Zeit 

 

            Vom 22.04.2024 bis einschließlich 27.05.2024 

 

im Internet auf der Homepage der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach unter 

https://www.lg-grossbreitenbach.de/news/index.php?rubrik=1

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

 

Zusätzlich werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Markt 11, 98701 Großbreitenbach, Zimmer 207, während der Dienststunden

 

montags        8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr

dienstags      8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr

mittwochs      8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr

donnerstags 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr 

freitags           8.00-12.00 Uhr

 

für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann, vorzugsweise elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach vorgebracht werden. 

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a (5) BauGB beim Beschluss über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanaufstellung nicht von Bedeutung ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

 

Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Auslegung auch Einsicht in bereits vorliegende umweltbezogene Informationen genommen werden kann. 

Umweltbezogene Informationen sind in Form von Fachbeiträgen, Untersuchungen und Gutachten sowie Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar:

 

Boden und Wasser

  • Landratsamt Ilm-Kreis: Altlastenauskunft für das Grundstück Die obere Wallbrücke / Der Haag, 10.01.2023

    • Aussagen zur Altlastenfreiheit des Grundstücks

  • Stellungnahme Landratsamt des Ilm-Kreises 08.02.2024

    • Hinweis auf archäologische Relevanz und Möglichkeit von Bodenfunden

Natur und Landschaft

  • Bellstedt (2023): Faunistische Kartierung im Bereich der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage in Friedersdorf bei Großbreitenbach, Roland Bellstedt im Auftrag Gutachterbüro für Naturschutz, Ökologie und Umwelt Dipl.-Biol. Cornelia Schuster, Gotha, den 03.11.2023

    • Kartierung der saP-relevanten Arten, Sichtbeobachtungen der Brutvögel und Nahrungsgäste, Erfassung der gesamten Herpetofauna, Erfassung Insekten.

  • SCHUSTER (2023/1): Begutachtung/ Ersteinschätzung einer Fläche für eine geplante Solaranlage, Gutachterbüro für Naturschutz, Ökologie und Umwelt Cornelia Schuster, Gotha, Stand April 2023

    • Ersteinschätzung der Planflächen hinsichtlich der vorhandenen Biotope und damit potentiell vorhandenen Arten.

  • SCHUSTER (2023/2): Floristisch vegetationskundliche Begutachtung der Biotopflächen zum vBP „Photovoltaik-Freilandanlage Friedersdorf“, Gutachterbüro für Naturschutz, Ökologie und Umwelt Cornelia Schuster, Gotha, Stand August.2023

    • Kartierung der vorgefundenen Pflanzenbestände und Biotoptypen

  • SCHUSTER (2024): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Abschichtung sowie artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG zum Bauvorhaben: vBP „Photovoltaik-Freilandanlage Friedersdorf“, Gemarkung Friedersdorf, Flurstücke 362, 361/1 und 361/2“, Gutachterbüro für Naturschutz, Ökologie und Umwelt Cornelia Schuster, Gotha, Stand März 2024

    • Informationen zum Vorkommen von geschützten Arten (insbesondere Fledermäuse, Vögel, Eidechsen) sowie Beschreibung von Vermeidungs-, Minimierungs-, und Kompensationsmaßnahmen

  • Stellungnahme Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz 18.01.2024

    • Hinweis auf Naturparkt TH-Nr. 5 „Thüringer Wald“

  • Stellungnahme Thüringer Landesverwaltungsamt 29.01.24

    • Hinweis auf Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung fs-30 – Thüringer Schiefergebirge nordöstlich und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung und Tourismus und Erholung – Thüringer Wald 

  • Stellungnahme Landratsamt des Ilm-Kreises 08.02.2024

    • Hinweis auf Notwendigkeit und Umfang von Umweltprüfung, Umweltbericht, Eingriffs-Ausgleichsberechnung, Kompensationsmaßnahmen, spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

    • Hinweis auf mögliche Lichtreflexionen

    • Hinweis auf Vorranggebiet Freiraumsicherung – fs 30 Thüringer Schiefergebirge nordöstlich Großbreitenbach

    • Hinweis auf Vorranggebiet Freiraumsicherung – fs 30 Thüringer Schiefergebirge nordöstlich Großbreitenbach

       

  • Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung zum vorhabenbezogenem Bebauungsplan „Photovoltaik-Freilandanlage Friedersdorf“, Re2Area, Stand: 07.03.2024

 

  • Schutzgebiete: vorhandene gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG/§ 15 ThürNatG: Nr. 59Aa342600, Nr. 59Aa342500, geschützte Biotoptypen: Bärwurz-Rotschwingel-Bergwiese (LRT6520), Trollblumen-Schlangenknöterich-Feuchtwiese, Braunseggen-Ried, Quellstelle mit Zwergbinsen-Rasen, Kleingewässer / Quelltümpel, Quellrinnsal / Quellgraben, Plangebiet innerhalb Naturpark „Thüringer Wald“, Großbreitenbach sowie der Teilort Friedersdorf liegen innerhalb des Naturparks „Thüringer Wald“, keine weiteren Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Boden: Überwiegend landwirtschaftliche Weidenutzung, teilweise Ackerbau und Gehölzfläche, keine Versiegelung, Altfundamente der Vornutzung im Erdreich. Bewertung der Landwirtschaftlichen Wertigkeit 

  • Fläche: Außenbereich, Flächennutzung als Ackerland, Weideland

  • Wasser: keine klassifizierten Oberflächengewässer innerhalb des Plangebietes, temporäre Kleingewässer und ein Quellbach vorhanden, Beschreibung der Grundwassersituation, außerhalb von Wasserschutz- und Quellschutzgebieten, keine potenzielle Überschwemmungsfläche, 

  • Klima und Luft: Bestandsbeschreibung der klimatischen Verhältnisse

  • Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Bestandsbeschreibung und -bewertung der Biotoptypen sowie des Baumbestands und der vorkommenden Tierarten, Bestandsbewertung, Eingriffsbewertung und Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, vorgesehene Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

  • Artenschutzrechtliche Belange: Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Einschätzung und des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags und vorgesehene Artenschutzmaßnahmen

  • Landschaftsbild: Bestandsbeschreibung, Auswirkungen auf das Landschaftsbild

  • Mensch, Gesundheit des Menschen, Freizeit und Erholung: Bestandsbeschreibung, Bewertung der Planung, Radon-Vorsorgegebiet

  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Bodendenkmäler

  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Kumulation

  • Maßnahmenkonzept zur Vermeidung und Minimierung bzw. zum Ausgleich, Grünordnungskonzept

  • Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 

 

Peter Grimm

Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaik-Freilandanlage Friedersdorf“