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Thüringer Transparenzgesetz

Das Thüringer Transparenzgesetz vom 18. Oktober 2019 gewährleistet einen Zugang zu amtlichen Information nicht nur auf Antrag, sondern besonders durch eine proaktive Bereitstellung durch die öffentlichen Stellen. Diese können über das Thüringer Transparenzportal abgerufen werden. Damit kann jeder Interessierte anonym, zeit- und ortsunabhängig sowie kostenlos über das Internet die zur Verfügung gestellten Informationen abrufen.

 

Hier die Übersicht über die Pläne der Stadt Großbreitenbach, zu denen wir nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) verpflichtet sind:

Aktenplan

Der Aktenplan, der sich an dem des Landes Thüringen orientieren wird, befindet sich in Arbeit.

Er ist Grundlage des seit 3 Jahren vorgesehenen und wichtigen Dokumentenmanagementsystems (DMS), welches erst jetzt im Rahmen der Förderung durch das Thür. Finanzministerium 2023/24 ermöglicht wird.