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Bekanntmachung über die jährliche Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

Landgemeinde Großbreitenbach, den 15. 04. 2024

Zum Schutz der Versicherten sowie im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Friedhofsbesuchern ist der Friedhofsträger verpflichtet einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. Grundlage für die Prüfung ist die „Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7. für Friedhöfe und Krematorien.

 

Die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach informiert darüber, dass am Freitag , den 31.05.2024, die Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Großbreitenbach sowie in den Ortsteilen Allersdorf, Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Herschdorf, Neustadt am Rennsteig, Wildenspring und Willmersdorf durch den TÜV Thüringen durchgeführt wird.