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Neuer Service und Informationen aus dem Einwohnermeldeamt

Sehr geehrte Einwohner*innen,

durch die in Kraft tretende Regelung im Passgesetz, Personalausweisgesetz und in der Aufenthaltsverordnung dürfen ab 2025 grundsätzlich in Inlandsbehörden nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert werden.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen ab sofort die Möglichkeit, Passfoto zur Beantragung Ihrer Dokumente direkt in der Meldebehörde ab dem 6. Lebensjahr anfertigen zu lassen. 

Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass ab 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt und verlängert werden können. Bitte beachten Sie für geplante Reisen mit Ihren Kindern die längere Bearbeitungszeit für die Ausstellung der Dokumente durch die Bundesdruckerei. 

Die Gebühr für Reisepässe für Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr erhöht sich ab 01.01.2024 auf 

70,00 €.

 

Ab sofort ist die Zahlung der zu entrichtenden Gebühren im Einwohnermeldeamt nur noch bargeldlos möglich. 

 

Sabine Ruck

Einwohnermeldeamt