Achtung! Eingeschränkte Haltverbote bis 31.03.2023
Aufstellung von Verkehrszeichen im Ortsteil Großbreitenbach vom 01.12.2022 bis 31.03.2023
Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur ordnungsgemäßen Durchführung des Winterdienstes im Ortsteil Großbreitenbach wurden auf Antrag der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach durch die Straßenverkehrsbehörde des Ilm-Kreises die Beschilderungen für die folgenden Straßen ab 01. 12. 2022 bis 31. 03. 2023 wie folgt angeordnet:
1. Am Glaswerk, Hüttenweg, Mörlenbacher Straße
- Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone
2. Friedensstraße - Abzweig Feuerwehr/Höhe 50 WE Block
- Haltverbot mit Zusatzzeichen „Wendestelle Winterdienst“
3. Marienstraße – nach Einmündung Am Bahnhof Nr. 25
- Eingeschränktes Haltverbot
4. Zum Vitzberg (ehemals Geschwister-Scholl-Straße)
- Eingeschränktes Haltverbot – „beidseitig“
5. Parallelstraße zur Hauptstraße - ab Einmündung Schulstraße bis Hammertorweg
- Eingeschränktes Haltverbot – „beidseitig“
6. Poststraße ab Haus Nr.: 13
- Eingeschränktes Haltverbot in Fahrtrichtung „links“
7. Hauptstraße L 2648 – ab Hauptstraße Nr. 108 (Kirchweg)
- Eingeschränktes Haltverbot
8. Myliusstraße
- Eingeschränktes Haltverbot - „beidseitig“
9. Parkplatz am Bugtalweg
- Eingeschränktes Haltverbot mit dem Zusatz – Winterdienst täglich 5.30 –
6.00 Uhr
10. Markt 5 – 9 (Apotheke bis Einmündung Johannisstraße)
- Eingeschränktes Haltverbot mit dem Zusatz - Winterdienst täglich 5.00 –
6.30 Uhr
11. Markt 11 – 13 (vor den Rathausgebäuden)
- Eingeschränktes Haltverbot mit dem Zusatz – Winterdienst täglich 5.00 –
6.30 Uhr
12. Kesselbergstraße
- Eingeschränktes Haltverbot – „beidseitig“
13. Gasse – nach der Einmündung Hauptstraße
- Eingeschränktes Haltverbot
14. Schulstraße - ab Hauptstraße Nr. 44 bis Schulstraße 1 / Kreuzungsbereich Südstraße
- Eingeschränktes Haltverbot – „beidseitig“
15. Gillersdorfer Straße – ab Hauptstraße Nr. 45 (Bäckerei Rosenberger) bis Nordstraße Nr. 15 / Kreuzungsbereich Nordstraße
- Eingeschränktes Haltverbot – „beidseitig“
Nachfolgende Parkplätze bzw. Ersatzparkflächen stehen für Anwohner und Gäste zur Verfügung:
- oberer Stadtbereich - der Parkplatz Macholdt – vordere Teilfläche,
- Am Schwimmbad
- mittlerer Stadtbereich - der Parkplatz gegenüber der Sporthalle, Zum Vitzberg
Hinweis:
In folgenden Straßen erfolgt vorerst keine Beschilderung:
- Parallelstraße zur Hauptstraße (Zahnarzt/Elektro-Grey) bis Einmündung Schulstraße
- Mittelweg
- Turmstraße
Die Beräumung kann hier nur durchgeführt werden, wenn die Räum- und Streufahrzeuge des Winterdienstes nicht durch parkende Fahrzeuge behindert werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste um Verständnis und Beachtung dieser Regelungen!
Doris Korn
Ordnungsamt