Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Entwurf des Bebauungsplanes „Naherholungsgebiet Großbreitenbach“
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Entwurf des Bebauungsplanes „Naherholungsgebiet Großbreitenbach“
Der Stadtrat Großbreitenbach hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Naherholungsgebiet Großbreitenbach“ in der Fassung vom 13.11.2025 gebilligt und diesen sowie vorliegende Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Bebauungsplan „Naherholungsgebiet Großbreitenbach“ wird im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB mit Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB aufgestellt.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Auslegung auch Einsicht in bereits vorliegende umweltbezogene Informationen genommen werden kann.
Umweltbezogene Informationen sind in Form von Fachbeiträgen, Untersuchungen und Gutachten sowie Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar:
Fachbeiträge
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Umweltbericht
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| Artenschutzrechtliche Beurteilung |
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| Lärmgutachten |
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Urheber Stellungnahme
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Schwerpunktmäßige Themenbereiche |
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Landratsamt Ilmkreis
SN v. 20.07.2020
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Thüringer Landesverwaltungsamt
SN vom 08.07.2020
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Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
SN v. 10.07.2020
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Landesamt für Bau und Verkehr
SN v. 24.04.2020
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ThüringenForst
SN v. 03.07.2020 SN v. 05.01.2021
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Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld
SN v. 19.06.2020
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Zweckverband Wasser- und Abwasserverband Ilmenau
SN v. 23.06.2020
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Peter Grimm
Bürgermeister
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