Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Entwurf des Bebauungsplanes „Naherholungsgebiet Großbreitenbach“

Landgemeinde Großbreitenbach

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Entwurf des Bebauungsplanes „Naherholungsgebiet Großbreitenbach“

 

Der Stadtrat Großbreitenbach hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Naherholungsgebiet Großbreitenbach“ in der Fassung vom 13.11.2025 gebilligt und diesen sowie vorliegende Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. 

 

Der Bebauungsplan „Naherholungsgebiet Großbreitenbach“ wird im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB mit Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB aufgestellt.

 

Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Auslegung auch Einsicht in bereits vorliegende umweltbezogene Informationen genommen werden kann. 

Umweltbezogene Informationen sind in Form von Fachbeiträgen, Untersuchungen und Gutachten sowie Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar:

 

Fachbeiträge

 

Inhalte / Themen

 

Umweltbericht

 

 

  • Darstellung umweltrelevanter Ziele von Fachplanungen/Fachgesetzen

  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Flora, Fauna, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch Kulturgüter u. sonstige Sachgüter und der Wechselwirkungen

  • Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG

  • Maßnahmen für Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen

  • Darstellung von Maßnahmen zum Ausgleich

  • Aussagen zum Monitoring

     

Artenschutzrechtliche Beurteilung
  • Untersuchung der nach BNatSchG geschützten Tier- und Pflanzenarten

  • Formulierung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

     

Lärmgutachten
  • Ermittlung Emissionen Gewerbe-, Sport- und Verkehrslärm, kurzzeitige Geräuschspitzen

  • Berechnung der Lärmwerte

  • Beurteilungspegel und Richtwerte

  • Schallschutzmaßnahmen

 

 

 

Urheber Stellungnahme

 

 

Schwerpunktmäßige Themenbereiche

Landratsamt Ilmkreis

 

SN v. 20.07.2020

 

 

 

 

 

  • Erforderlichkeit Schmutz- und Regenwassersammlung

  • Forderung nach Beachtung des Immissionsschutzes

  • Forderung nach artenschutzrechtlicher Prüfung, Eingriffsausgleichsbilanz

  • Lage im Vorranggebiet Freiraumsicherung FS-57 Schutzwals Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung fs-25 Thüringer Wald

  • Hinweis auf Forderungen des Thüringer Denkmalschutzgesetzes für Bodendenkmäler

     

Thüringer  

Landesverwaltungsamt

 

SN vom 08.07.2020

 

  • Beachtung der Erfordernisse der Raumordnung / Regionalplanung

  • Lage im Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung „Thüringer Wald“, Großbreitenbach zählt zu regionalen Schwerpunktorten Tourismus

     

Thüringer Landesamt für

Umwelt, Bergbau und

Naturschutz

 

SN v. 10.07.2020

 

  • Benennung der geltenden Orientierungswerte, Richtlinien und DIN-Vorschriften zum Lärmschutz

  • Keine Bergbaugebiete betroffen, keine Gefährdung durch Altbergbau

Landesamt für Bau und Verkehr

 

SN v. 24.04.2020

 

  • Hinweis auf Frequentierung des Kreuzungsbereichs durch Nutzung Campingplatz

ThüringenForst

 

SN v. 03.07.2020

SN v. 05.01.2021

 

  • Benennung der teilweisen Lage im Wald gemäß ThürWaldG

  • Feststellung, welche Flächen konkret als Wald zu werten sind

  • Benennung von Forderungen, die sich daraus ergeben

     

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld

 

SN v. 19.06.2020

 

  • Aussage, dass keine Festpunkte des geodätischen Grundlagennetzes betroffen sind

Zweckverband Wasser- und Abwasserverband Ilmenau

 

SN v. 23.06.2020

 

  • Brauchwasser- und Regenwassernutzungsanlagen sind genehmigungs- und abnahmepflichtig

  • Die Abwasserableitung ist unzureichend

  • Niederschlags-, Grund-, Quell- und Dränagewasser müssen im Geltungsbereich bleiben

  • Mindestabstände zwischen Leitungen und Baumpflanzungen sind einzuhalten

 

Peter Grimm

Bürgermeister

 

 

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