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Thüringen stärkt das Ehrenamt - Förderanträge für 2026 ab 01.12.2025

Landgemeinde Großbreitenbach, den 22.​10.​2025

 Förderung ehrenamtliches Engagement 

Information zur Antragstellung

Thüringen stärkt das Ehrenamt

Thüringen fördert bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement

 

Achtung Antragstellen nur in digitaler Form:

Anträge zur Projektförderung für 2026 einzureichen vom 01. Dezember 2025 bis 15. April 2026.

 

Wer wird gefördert?

Einzelpersonen, Gruppen/Initiativen, juristische Personen

Voraussetzung: unentgeltliches, gemeinwohlorientiertes (gemeinnütziges) Engagement

insbesondere in den Bereichen

  • Heimat, Demokratie, Europa, Brauchtum- und Kultur

  • Sport, Bildung und Gesundheit

  • Brand-, Katastrophen- und Heimatschutz

  • Soziales, Kirche, Religion und Weltanschauung

  • Tier-, Natur- und Umweltschutz, Arterhaltung und Tierhaltung

Was kann gefördert werden?

  • Projekte mit Zuschüssen von 5.000 EUR bis 50.000 EUR

  • Kooperationsprojekte: mit Zuschüssen von 5.000 EUR bis 100.000 EUR

Förderfähig sind beispielsweise:

  • Veranstaltungen zur Ehrung und Auszeichnung verdienter Ehrenamtlicher

  • Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Betreuung von Menschen in Not oder für Vereinsmitglieder mit besonderen Aufgaben (Bei Mitgliederbetreuung oder in der Organisation).

  • Nachwuchsgewinnung für das Ehrenamt

  • Weiterbildungen für Vorstände und solche die es werden sollen.

  • Investitionen (zum Beispiel Anschaffung von Hard- und Software für

Mitgliederverwaltung, zur Absicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit).

  • Kosten von Trainerlizenzen.

Voraussetzung:

  • Sie stärken in Thüringen das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement.

  • Grundsätzlich ein Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten (geht auch als Eigenleistung)

Wichtig: Alle Förderinhalte können kombiniert werden.

Was kann in Notsituationen gefördert werden?

  • Existenzsicherung bei unverschuldeter Notlage und besonderer Bedeutung der Organisation für das Ehrenamt in Thüringen.

  • Kosten für Rechts- oder Steuerberatung für Vereine.

  • Unterstützung bei Unfällen und Haftpflichtschäden.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Der Antrag kann nur digital gestellt werden unter:

https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung.

Er kann zwischengespeichert und später ergänzt werden. Benötigt werden unter anderem:

  • Personalausweis

  • Gemeinwohl-/Gemeinnützigkeitsnachweis

  • Satzung, Verträge, Registerauszüge,

  • Projektbeschreibung oder Begründung einer Notlage

  • Wie geht es weiter?

  • Bei Projektanträgen bis 50.000 Euro kann nach Antragstellung mit dem Vorhaben in eigener Verantwortung begonnen werden.

  • Die Förderzusage erfolgt schnellstmöglich nach Ende der Antragsfrist und hängt vom Antragsvolumen sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln ab

Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

 

Kontakt & Hilfe: 

Infos finden Sie auf https://thueringen.de/ehrenamt.

Fragen zur Antragstellung richten Sie bitte an das Thüringer Landesverwaltungsamt

Mail: 

Web: www.ehrenamt-thueringen.de

Telefon: 0361 57 333 2000

 

Darüber hinaus hat sich eine Freiwilligenagentur „Glücksbringer“ gegründet, die bei der Antragstellung behilflich sei kann.

Kontakt:

Freiwilligenagentur „GlücksBringer“, Lindenstraße 4a, 99310 Arnstadt

, Tel.: 03628 / 5133 230

 

Heike Bluhm

Hauptamt