Tier-, Natur- und Umweltschutz, Arterhaltung und Tierhaltung
Was kann gefördert werden?
Projekte mit Zuschüssen von 5.000 EUR bis 50.000 EUR
Kooperationsprojekte: mit Zuschüssen von 5.000 EUR bis 100.000 EUR
Förderfähig sind beispielsweise:
Veranstaltungen zur Ehrung und Auszeichnung verdienter Ehrenamtlicher
Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Betreuung von Menschen in Not oder für Vereinsmitglieder mit besonderen Aufgaben (Bei Mitgliederbetreuung oder in der Organisation).
Nachwuchsgewinnung für das Ehrenamt
Weiterbildungen für Vorstände und solche die es werden sollen.
Investitionen (zum Beispiel Anschaffung von Hard- und Software für
Mitgliederverwaltung, zur Absicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit).
Kosten von Trainerlizenzen.
Voraussetzung:
Sie stärken in Thüringen das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement.
Grundsätzlich ein Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten (geht auch als Eigenleistung)
Wichtig: Alle Förderinhalte können kombiniert werden.
Was kann in Notsituationen gefördert werden?
Existenzsicherung bei unverschuldeter Notlage und besonderer Bedeutung der Organisation für das Ehrenamt in Thüringen.
Kosten für Rechts- oder Steuerberatung für Vereine.
Unterstützung bei Unfällen und Haftpflichtschäden.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Der Antrag kann nur digital gestellt werden unter:
https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung.
Er kann zwischengespeichert und später ergänzt werden. Benötigt werden unter anderem:
Personalausweis
Gemeinwohl-/Gemeinnützigkeitsnachweis
Satzung, Verträge, Registerauszüge,
Projektbeschreibung oder Begründung einer Notlage
Wie geht es weiter?
Bei Projektanträgen bis 50.000 Euro kann nach Antragstellung mit dem Vorhaben in eigener Verantwortung begonnen werden.
Die Förderzusage erfolgt schnellstmöglich nach Ende der Antragsfrist und hängt vom Antragsvolumen sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln ab
Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Kontakt & Hilfe:
Infos finden Sie auf https://thueringen.de/ehrenamt.
Fragen zur Antragstellung richten Sie bitte an das Thüringer Landesverwaltungsamt