Verlängerung Offenlage Rechtsverordnungsverfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Schwarza (Saale) bis 31.01.2026
Sehr geehrter Damen und Herren,
auf Grund des großen Interesses, der zahlreichen Fragen und der seitens der Bürger angekündigten Hinweise, Informationen und Dokumente haben wir den Zeitraum für das Vorbringen von Einwendungen und Hinweisen um weitere sechs Wochen, nunmehr bis zum 31. Januar 2026 verlängert.
Die Einwendungen, Fotodokumente von Hochwasserereignissen oder auch Hochwassermarken usw. können sowohl postalisch oder auch per Email übersendet werden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Einwendungen und Hinweise auf mögliche Mängel so konkret wie möglich (Angabe von Gemarkung, Flur, Flurstück, Hinweis, …) erläutert werden sollten. Bei der Vorlage von Fotodokumenten ist der Aufnahmezeitpunkt von großem Interesse.
Nur so kann eine entsprechende Prüfung der zu Grunde liegenden Unterlagen und Daten sowie der hydraulischen Berechnung erfolgen und ggf. eine entsprechende Korrektur der Abgrenzung vorgenommen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt Nr. 09/2025 (Seite 3), welches Sie im angefügten Link finden.
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