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BEKANNTMACHUNG: Jährliche Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen gemäß der VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft

Zum Schutz der Versicherten sowie im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Friedhofsbesuchern ist der Friedhofsträger verpflichtet einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. Grundlage für die Prüfung ist die „Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7. für Friedhöfe und Krematorien.

 

Die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach informiert darüber, dass am Mittwoch, dem 07.05.2025, die Überprüfung auf den Friedhöfen in  Allersdorf, Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Großbreitenbach, Herschdorf, Neustadt am Rennsteig, Wildenspring und Willmersdorf durch den TÜV Thüringen durchgeführt wird.

 

Sabine Ruck

Haupt- und Ordnungsamt