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Entwurf Ergänzungssatzung Herschdorf Flur 5

13. 02. 2025

Der Stadtrat der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach hat in seiner 7. Sitzung am 28.01.2025 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Herschdorf Flur 5“ in der Fassung vom 15.01.2025 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 bestimmt. 

Die öffentliche Auslegung erfolgt auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 PlanSIG durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet. Diese, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich der vorliegenden umweltbezogenen Informationen, werden in der Zeit 

            vom 17.02.2025 bis einschließlich 17.03.2025

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist ebenfalls über die nachfolgenden Links möglich: